Satzung
des

Der Anker
Celler Verein für psychosoziale Arbeit

vom 17.07.2014

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen Der Anker – Celler Verein für psychosoziale Arbeit e.V. – und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Celle.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung des Wohlfahrtswesens.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht
a) durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur För-derung der Vereinszwecke durch die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft und für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
b) durch Aktivitäten im Bereich der Initiierung, Bereitstellung und Vermittlung von Hilfen für psychisch Kranke, Suchtkranke und entsprechend Gefährdete in der Stadt und im Landkreis Celle;
c) durch die Zusammenarbeit mit der Psychosozialen Beratungsstelle - Sozialpsychiatrischer Dienst und Fachstelle für Sucht und Suchtprävention des Ev.-luth. Kirchenkreises Celle;
(3) Der Verein übernimmt die Aufgaben eines Betreuungsvereins nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz vom 17. Dezember 1991. Er schafft für diese Aufga-ben eine räumliche, personell und organisatorisch getrennte Abteilung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der AO.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch un-verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Satzung des Vereins der Anker, Celler Verein für psychosoziale Arbeit e.V. vom 17.07.2014
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unter-stützt. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Jahresende.
(3) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung.
(4) Die Mitglieder leisten jährlich bis zum 30.06. Mitgliedsbeiträge.
§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Mitgliederversammlungen finden jährlich statt.
(2) Die Einladung erfolgt drei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und des Ortes durch Vorstand.
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn mindes-tens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich ohne Angabe von Zweck und Gründen verlangen.
(4) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) die Mitglieder des Vorstands nach ihren Funktionen zu wählen;
b) über die Richtlinien der Gesamtarbeit zu beschließen;
c) über Jahresrechnung und Haushaltspläne zu beschließen;
d) über die Höhe der Mitgliedsbeiträge für das folgende Geschäftsjahr zu beschließen;
e) über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern zu beschließen;
f) über die Entlastung des Vorstands zu beschließen;
g) über Satzungsänderungen zu beschließen;
h) über die Auflösung des Vereins zu beschließen.
(5) Beschlüsse erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse über Satzungsän-derungen, über die Auflösung des Vereins und über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern be-dürfen der Zustimmung von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.
Satzung des Vereins der Anker, Celler Verein für psychosoziale Arbeit e.V. vom 17.07.2014
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus fünf Vereinsmitgliedern. Darunter sollen mindestens ein Mitarbeiter der Psychosozialen Beratungsstelle des Ev.-luth. Kirchenkreises Celle, ein Arzt und mindestens ein Jurist sein.
(2) Der Verein wird vom Vorsitzenden und dem Stellvertreter gerichtlich und außergerichtlich ver-treten, beide vertreten gemeinsam.
(3) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst; es müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sein.
(4) Die Aufgaben des Vorstands sind:
a) Über die laufende Arbeit zu beraten und zu beschließen;
b) die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeiter sowie die Regelung der Dienst- und Fachauf-sicht;
c) über Beitrittsanträge zu beschließen.
(5) Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt, die Wiederwahl ist zulässig.
§ 7 Beurkundung von Beschlüssen
Die in den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 8 Auflösung des Vereins
(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Ev.-luth. Kirchenkreis Celle, der es ausschließlich und unmit-telbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
(2) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 17.04.2014
Eintrag in das Vereinsregister 100458 beim Registergericht Lüneburg am 07.11.2014

 

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